Fachkundelehrgang (Fortbildung) Abfallrecht (BVN 1-4052/26)

Pflichtfortbildung für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler
 

Rechtssicherheit erhalten – Fachkunde aktualisieren – Verantwortung wahrnehmen

Die rechtlichen Anforderungen im Abfall- und Umweltrecht verändern sich kontinuierlich. Neue gesetzliche Vorgaben, verschärfte Kontrollpraxis der Behörden sowie aktuelle Anforderungen aus Umwelt-, Gefahrstoff- und Arbeitsschutzrecht machen eine regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde zwingend erforderlich.
Unternehmen der Entsorgungswirtschaft tragen eine hohe Verantwortung – insbesondere beim Umgang mit gefährlichen Abfällen. Fehlerhafte Abläufe oder fehlende Aktualisierung der Fachkunde können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang erfüllen Entsorgungsfachbetriebe sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen ihre gesetzlichen Fortbildungspflichten gemäß EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV.
Der Lehrgang ist durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim anerkannt und entspricht den Anforderungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Seminarziele

Nach Abschluss des Lehrgangs können Teilnehmende:

  • ihre Fachkunde im Abfall- und Umweltrecht rechtssicher aktualisieren
  • gesetzliche Fortbildungspflichten erfüllen
  • aktuelle Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken besser einschätzen
  • Risiken im Umgang mit gefährlichen Abfällen bewerten
  • geeignete Schutz- und Präventionsmaßnahmen ableiten
  • ihre Rolle als verantwortliche Person oder Abfallbeauftragte professionell wahrnehmen

Nutzen für Teilnehmende und Unternehmen

  • behördlich anerkannte Pflichtfortbildung gemäß Abfallrecht
  • aktuelle Rechtssicherheit bei Kontrollen und Audits
  • Verringerung von Bußgeld-, Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken
  • aktualisiertes Wissen zu Umwelt-, Gefahrstoff- und Arbeitsschutzrecht
  • Stärkung der persönlichen Fachkompetenz
  • Sicherstellung betrieblicher Zulassungen und Abläufe
  • praxisnahe Vermittlung aktueller Entwicklungen im Entsorgungsbereich

Seminarinhalte

Die Fachkundeunterweisung erfolgt auf Grundlage der LAGA-Vollzugshilfe und umfasst insbesondere:

  • aktuelle Vorschriften des Abfallrechts und angrenzender Umweltvorschriften
  • Gefahrstoffrecht und arbeitsschutzrechtliche Regelungen
  • Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
  • schädliche Umwelteinwirkungen und Gefahren durch Abfälle
  • Präventions- und Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • Grundlagen der Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Abfallbeauftragten
  • aktuelle Praxisfälle aus Vollzug und betrieblicher Umsetzung
  • Diskussion typischer Problemstellungen aus dem Entsorgungsalltag

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an:

  • Unternehmerinnen und Unternehmer in der Abfallwirtschaft
  • verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben
  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • Abfallbeauftragte gemäß KrWG
  • Personen mit Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im Entsorgungsbereich

Referent / Seminarleitung
Prof. Dr. Mehlem
Experte für Abfall- und Umweltrecht, langjähriger Referent und behördlich anerkannter Schulungsleiter

Ort
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) e.V.
Lister Kirchweg 95
30177 Hannover

Termine
• 21. August 2026 | 09:00 – 17:15 Uhr
• 22. August 2026 | 08:30 – 16:45 Uhr

Kosten
Seminargebühr: 790,00 €
 

Im Preis enthalten:
• Teilnahme am vollständigen Fortbildungslehrgang
• behördlich anerkannte Seminarbescheinigung
• Mittagessen und Tagungsgetränke
• aktuelle Informationen zu Rechtsänderungen und Vollzugspraxis
• praxisnahe Vermittlung durch einen erfahrenen Experten für Abfall- und Umweltrecht


Hinweis zu den Schulungsunterlagen:
Die Schulungsbücher
• „Fachkunde Abfall” (Verkehrsverlag Fischer)
• „Abfallrecht” (Verkehrsverlag Fischer)
jeweils in der neuesten Auflage, sind zwingend mitzubringen oder können über das BVN bestellt werden

Abschluss
• behördlich anerkannte Seminarbescheinigung
• Nachweis der Fortbildung gemäß EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV

Voraussetzung
• erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang (Erstschulung) gemäß KrWG
• Einhaltung der gesetzlichen Fortbildungsintervalle bei einem anerkannten Schulungsträger

»Download der Ausschreibung als PDF

Anmeldung

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