
Anerkannte Lehrgänge zur Erlangung der Erlaubnis nach § 54 (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – für Sammler, Beförderer, Händler und Makler – zur Beförderung von Abfällen.
Gemäß den §§ 56 und 57 (KrWG) können sich Unternehmen, die Abfälle entsorgen, als Entsorgungsfachbetriebe zertifizieren lassen. Mit den folgenden Lehrgängen erwerben Sie den Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.
Beförderungserlaubnis/Entsorgungsfachbetrieb (Erstschulung) - Abfall/Abfallrecht -
06.10., 07.10., 13.10., 14.10.2023 in Hannover
Beförderungserlaubnis/Entsorgungsfachbetrieb (Fortbildung) – Abfall/Abfallrecht
am 10. und 11. November 2023 in Hannover
am 01. und 02. Dezember 2023 in Hannover