Anerkannte Lehrgänge zur Erlangung der Erlaubnis nach § 54 (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – für Sammler, Beförderer, Händler und Makler – zur Beförderung von Abfällen.
Gemäß den §§ 56 und 57 (KrWG) können sich Unternehmen, die Abfälle entsorgen, als Entsorgungsfachbetriebe zertifizieren lassen. Mit den folgenden Lehrgängen erwerben Sie den Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.

Beförderungs­erlaubnis/­Entsorgungs­fachbetrieb (Erstschulung) – Abfall/Abfallrecht

Beförderungserlaubnis/Entsorgungsfachbetrieb (Fortbildung) – Abfall/Abfallrecht