
BVN 1-3802/21 Grundlehrgang (Erstschulung) zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie zum Fachkundenachweis nach § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 1 Nr. 2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Gemäß dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk dürfen gefährliche Abfälle gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert, gemakelt oder gehandelt werden.
Der Einsammler oder Beförderer sowie der von ihm beauftragte Dritte muss der Behörde die notwendige Fachkunde nachweisen.
Die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang wird bundesweit als Fachkundenachweis zur Beantragung der Beförderungserlaubnis gem. § 54 KrWG und § 5 AbfAEV sowie für Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG und § 9 EfbV anerkannt.
Lehrgangsort
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) e. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
Termin
Freitag, 19. März 2021 von 9.00 - 17.15 Uhr,
Samstag, 20. März 2021 von 8.30 - 16.45 Uhr,
Freitag, 26. März 2021 von 9.00 - 17.15 Uhr und
Samstag, 27. März 2021 von 8.30 - 16.45 Uhr
= 36 Unterrichtseinheiten
Inhalt
Die Fachkundeunterweisung erstreckt sich auf der Grundlage der Verordnungen und Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) auf folgende Bereiche:
- Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen unter besonderer Berücksichtigung der abfallrelevanten Transporttechnik und Kennzeichnung von Fahrzeugen und Behältern
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- Vorschriften des Abfallrechts und des für die Einsammlungs- und Beförderungstätigkeit sowie für Händler und Makler geltenden sonstigen Umweltrechts
- Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
- Kreislaufwirtschafts- und Entsorgungstechnik
einschl. mündl. und schriftl. Lernzielkontrollen (Tests)
Kosten
€ 930,00 Seminargebühr incl. Seminarbescheinigung, Mittagessen und Tagungsgetränke
€ 100,00 Lehrmaterial (Schulungsbücher und Gesetze) 1x je teilnehmendes Unternehmen erforderlich
Teilnehmerkreis
Unternehmer (Abfallbeförderer, Entsorger, Makler, Händler) sowie für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen
Referenten
Benedikt Althaus – stv. Geschäftsführer Landesverband TransportLogistik und Entsorgung im VVWL, Seminarleiter