Beförderungserlaubnis/Entsorgungsfachbetrieb (Fortbildung)

BVN 1-3888/23 Fachkundelehrgang (Fortbildung) nach § 9 Abs. 3 EfbV, § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 AbfAEV sowie § 9 Abs. 2 Satz 2 AbfBeauftrV


Zielgruppe
Mit der Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe nach § 9 EfbV, §§ 4 und 5 AbfAEV sowie § 9 AbfBeauftrV erfüllen verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen ihre Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.

Inhaber von Transportgenehmigungen/Beförderungserlaubnissen müssen nach spätestens 3 Jahren (nach § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 AbfAEV) und verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben nach spätestens 2 Jahren (nach § 9 Abs. 3 EfbV) eine Fortbildung bei einem anerkannten Schulungsträger absolvieren, jeweils vom letzten Seminartag des Fachkundelehrganges der Erstschulung bzw. Fortbildung an gerechnet.

Dieser Lehrgang ist behördlich vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim anerkannt (Az. 62820 003 000 480.3FA).

Lehrgangsort

Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) e. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover

Termin
10. November 2023 von 9.00 – 17.15 Uhr und
11. November 2023 von 8.30 – 16.45 Uhr

Inhalt
Die Fachkundeunterweisung entspricht der „Vollzugshilfe„ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die bundesweit anerkannt wird.

  1. Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften
  2. Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen
  3. Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
  4. Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können, sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung
  5. Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
  6. Rechte, Pflichten und Aufgaben des Abfallbeauftragten

Kosten
€ 785,00 Seminargebühr incl. Seminarbescheinigung, Mittagessen und Tagungsgetränke
€  15,00 ergänzendes Lehrmaterial auf USB Stick

Schulungsbücher „Fachkunde Abfall“ (Verkehrsverlag Fischer) und „Abfallrecht“ (Verkehrsverlag Fischer), jeweils neueste Auflage, bitte unbedingt mitbringen oder beim BVN bestellen

Teilnehmerkreis
Unternehmer sowie für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen

Voraussetzung
Besuch eines Fachkundelehrganges gem. KrWG (Erstschulung) und ggf. notwendige regelmäßige Fortbildungslehrgänge bei einem behördlich anerkannten Lehrgangsträger, z. B. BVN

Referenten
Prof. Dr. Mehlem, Seminarleiter
Änderungen vorbehalten
 

Anmeldung Online

BVN 1-3888/23 Fortbildung Entsorger am 10. und 11. November 2023
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