BVN 1-3931/24 Fachkundelehrgang (Fortbildung) nach § 9 Abs. 3 EfbV, § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 AbfAEV sowie § 9 Abs. 2 Satz 2 AbfBeauftrV – Abfall/Abfallrecht
Zielgruppe
Mit der Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe nach § 9 EfbV, §§ 4 und 5 AbfAEV sowie § 9 AbfBeauftrV erfüllen verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen ihre Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Inhaber von Transportgenehmigungen/Beförderungserlaubnissen müssen nach spätestens 3 Jahren (nach § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 AbfAEV) und verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben nach spätestens 2 Jahren (nach § 9 Abs. 3 EfbV) eine Fortbildung bei einem anerkannten Schulungsträger absolvieren, jeweils vom letzten Seminartag des Fachkundelehrganges der Erstschulung bzw. Fortbildung an gerechnet.
Dieser Lehrgang ist behördlich vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim anerkannt (Az. 62820 003 000 480.3FA).
Lehrgangsort
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) e. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
Termin
25. Oktober 2024 von 9.00 – 17.15 Uhr und
26. Oktober 2024 von 8.30 – 16.45 Uhr
Inhalt
Die Fachkundeunterweisung entspricht der „Vollzugshilfe“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die bundesweit anerkannt wird.
- Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften
- Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen
- Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können, sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung
- Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Abfallbeauftragten
Kosten
€ 785,00 Seminargebühr inkl. Seminarbescheinigung, Mittagessen und Tagungsgetränke
Schulungsbücher „Fachkunde Abfall” (Verkehrsverlag Fischer) und „Abfallrecht” (Verkehrsverlag Fischer), jeweils neueste Auflage, bitte unbedingt mitbringen oder beim BVN bestellen.
Teilnehmerkreis
Unternehmer sowie für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen
Voraussetzung
Besuch eines Fachkundelehrganges gem. KrWG (Erstschulung) und ggf. notwendige regelmäßige Fortbildungslehrgänge bei einem behördlich anerkannten Lehrgangsträger, z. B. BVN
Referenten
Prof. Dr. Mehlem, Seminarleiter
Änderungen vorbehalten