BVN 1-4051/26 Fachkundelehrgang (Fortbildung) Abfallrecht
Pflichtfortbildung für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler
Rechtssicherheit erhalten – Fachkunde aktualisieren – Verantwortung wahrnehmen
Die rechtlichen Anforderungen im Abfall- und Umweltrecht unterliegen einem stetigen Wandel. Gesetzesnovellen, neue Vollzugshinweise sowie eine zunehmend strengere Kontrollpraxis der Behörden machen es erforderlich, dass verantwortliche Personen ihre Fachkunde regelmäßig aktualisieren.
Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang Abfallrecht erfüllen Entsorgungsfachbetriebe sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von (gefährlichen) Abfällen ihre gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung gemäß
- § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
- § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) sowie
- § 9 Abs. 2 Satz 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).
Die Fortbildung ist innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen verpflichtend und dient dem Nachweis gegenüber Aufsichts- und Genehmigungsbehörden. Der Lehrgang ist behördlich anerkannt durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Az. 62820 003 000 480.3FA) und entspricht der bundesweit gültigen Vollzugshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Seminarziele
Die Teilnehmenden
- aktualisieren und vertiefen ihre Fachkunde im Abfall- und Umweltrecht,
- erfüllen die gesetzlichen Fortbildungspflichten gemäß EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV,
- kennen aktuelle Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken im Entsorgungsbereich,
- können Umweltrisiken sachgerecht bewerten und geeignete Maßnahmen ableiten,
- stärken ihre Rolle als verantwortliche Person bzw. Abfallbeauftragte im Unternehmen.
Nutzen für Teilnehmende und Unternehmen
- Anerkannte Pflichtfortbildung gemäß Abfallrecht
- Rechtssicherheit bei behördlichen Kontrollen und Audits
- Vermeidung von Bußgeldern, Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Risiken
- Aktualisiertes Wissen zu Umwelt-, Gefahrstoff- und Arbeitsschutzrecht
- Stärkung der persönlichen Verantwortung und Fachkompetenz
- Sicherstellung der Unternehmenszulassung und Betriebskontinuität
Seminarinhalte
Die Fachkundeunterweisung erfolgt auf Grundlage der LAGA-Vollzugshilfe und umfasst insbesondere:
- Aktuelle Vorschriften des Abfallrechts und abfallrelevanter Umweltvorschriften
- Gefahrstoffrecht und arbeitsschutzrechtliche Regelungen
- Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren durch Abfälle
o Präventions- und Schutzmaßnahmen
o Maßnahmen zur Schadensbegrenzung - Grundlagen der Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Abfallbeauftragten
- Praxisnahe Fallbeispiele aus dem Vollzug und der betrieblichen Umsetzung
Zielgruppe
- Unternehmerinnen und Unternehmer in der Abfallwirtschaft
- Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben
- Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- Abfallbeauftragte gemäß KrWG
- Personen mit Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im Entsorgungsbereich
Referent / Seminarleitung
Prof. Dr. Mehlem (Experte für Abfall- und Umweltrecht, langjähriger Referent und behördlich anerkannter Schulungsleiter)
Ort
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) e.V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
Termine
• 12. Juni 2026 | 09:00 - 17:15 Uhr
• 13. Juni 2026 | 08:30 - 16:45 Uhr
Kosten
• € 790,00 Seminargebühr (inkl. Seminarbescheinigung, Mittagessen und Tagungsgetränken)
Hinweis:
Die Schulungsbücher
• „Fachkunde Abfal” (Verkehrsverlag Fischer) und
• „Abfallrecht” (Verkehrsverlag Fischer),
jeweils neueste Auflage, sind zwingend mitzubringen oder können über das BVN bestellt werden.
Abschluss
• Behördlich anerkannte Seminarbescheinigung
• Nachweis der Fortbildung gemäß EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV
Teilnehmerzahl
max. 12 Personen
Voraussetzung
• Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang (Erstschulung) gemäß KrWG
• Einhaltung der gesetzlichen Fortbildungsintervalle bei einem anerkannten Schulungsträger (z. B. BVN)
»Download der Ausschreibung als PDF