Fachkundelehrgänge im Bereich Taxi und Mietwagen, Kraftomnibus, Güterkraftverkehr

Existenzgründung im Personen- bzw. Güterkraft­verkehrs­gewerbe
Der gewerbliche Personenverkehr mit Kraftomnibus (KOM), Mietwagen oder Taxi sowie der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Kfz, die einschl. Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Wichtige Informationen zu den Berufszugangsvoraussetzungen
Die Richtlinie Nr. 1071/2009/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 21. Oktober 2009 sieht erhöhte Anforderungen für den Zugang zum Beruf des Personenverkehrs­unternehmers / Güter­kraftverkehrs­unternehmers vor. Dies bezieht sich auf alle drei subjektiven Eingangsvoraussetzungen wie
 

1. persönliche Zuverlässigkeit
2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Fachkundenachweis
 

Mit der Anhebung der Qualitätsstandards soll eine bessere Qualifikation der angehenden Unternehmer gewährleistet werden.

Die Fachkundeprüfung der IHK besteht aus drei Teilen:
Teil 1: Fragebogen (Bearbeitungszeit: Taxi/Mietwagen – 1 Stunde; KOM und Güterverkehr – 2 Stunden)
Teil 2: Fallstudie (Bearbeitungszeit: Taxi/Mietwagen – 1 Stunde, KOM und Güterverkehr – 2 Stunden)
Teil 3: Mündliche Prüfung


Hier die Liste der aktuellen Lehrgänge:
 

Fachkunde Güterkraftverkehr

Fachkunde Taxi und Mietwagen

Fachkunde Kraftomnibus

Weitere Terminveröffentlichungen folgen.